Gabrowo (AFP) – Bei der Geburt eines Kindes sollen die Partnerin oder der Partner der Mutter nach Plänen des Bundesfamilienministeriums zwei Wochen lang von der Arbeit freigestellt werden – mit vollem Lohnausgleich.

Gabrowo (AFP) – Bei der Geburt eines Kindes sollen die Partnerin oder der Partner der Mutter nach Plänen des Bundesfamilienministeriums zwei Wochen lang von der Arbeit freigestellt werden – mit vollem Lohnausgleich.
