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Wahlrechtsreform von 2020 mit Grundgesetz vereinbar


Karlsruhe/Berlin (AFP) – Die Wahlrechtsreform von 2020, die unter der damaligen Koalition aus CDU und SPD beschlossen wurde, ist verfassungsgemäß. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war unter anderem von Bedeutung, weil der aktuelle Bundestag 2021 nach den entsprechenden Vorgaben gewählt wurde.

©AFP

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