(AFP) – Das Bundesverfassungsgericht hat der von der Ampel-Koalition geplanten Streichung der Grundmandatsklausel einen Riegel vorgeschoben. Die Regelung besagt, dass alle Parteien in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen, wenn sie drei Direktmandate gewinnen – auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde reißen.