(AFP) – Ab heute ist das neue Namensrecht in Kraft. Jetzt können Eheleute auswählen, ob sie einen Doppelnamen haben möchten – und Kinder können im Falle einer Scheidung ihren Familiennamen ändern.
(AFP) – Ab heute ist das neue Namensrecht in Kraft. Jetzt können Eheleute auswählen, ob sie einen Doppelnamen haben möchten – und Kinder können im Falle einer Scheidung ihren Familiennamen ändern.