Koblenz (AFP) – Mehr als zwei Jahre nach der Ermordung der zwölfjährigen Luise verhandelt das Landgericht Koblenz in einem Zivilprozess über Schmerzens- und Hinterbliebenengeld. Angeklagt sind dabei zwei Mädchen, die Luise umgebracht haben. Da sie zum Tatzeitpunkt 12 bzw. 13 Jahre alt waren, können sie strafrechtlich nicht belangt werden.