Nach vierzehn Jahren der Vorbereitung hat die Katholische Kirche ihr Strafrecht, das Kanonische Recht, geändert. Neu aufgenommen wurde ein Artikel, der Missbrauch durch Priester und Darstellungen sexueller Gewalt betrifft. Kindesmissbrauch gilt damit künftig nicht mehr als Verstoß gegen das Zölibat sondern als Straftat.