Jahrelang wurden in vielen deutschen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid erheblich überschritten. Die Bundesrepublik habe damit Recht der Europäischen Union gebrochen, entschieden nun die höchsten EU-Richter in Luxemburg. Hintergrund ist eine Klage der Europäischen Kommission.