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Urteil im Mordprozess Lübcke: Lebenslange Haft für Hauptangeklagten

Im Mordprozess um den Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke muss der Hauptangeklagte Stephan Ernst für 15 Jahre hinter Gitter. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt an diesem Donnerstag. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld bei dem 47-Jährigen fest. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist demnach unwahrscheinlich. Zudem behielt sich das Gericht eine anschließende Sicherheitsverwahrung fest.

Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

Der zunächst wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Markus H. kommt mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz davon. H. war durch ein Geständnis von Ernst belastet worden. Letzterer hatte behauptet, dass sich Markus H. am Tatort befunden habe. H. hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Seine Anwälte hatten die Version des Hauptangeklagten angezweifelt und einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert.

Tat rechtsextremistisch motiviert

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt verhandelt seit Juni 2020 gegen Ernst und Markus H. Da beide viele Jahre in der rechten Szene aktiv waren, geht die Bundesanwaltschaft von einem rechtsextremistischen Motiv aus. Auslöser für die Tat an dem Regierungspräsidenten seien Aussagen Lübckes zur Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Jahr 2015 gewesen sein.

Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. Zudem wird dem 47-Jährigen versuchter Mord an einem irakischen Flüchtling vorgeworfen. Dieser war im Januar 2016 durch einen Messerangriff schwer verletzt worden.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Ernst und neun Jahre und acht Monate Haft für H. gefordert. Die Verteidiger von Ernst plädierten auf Totschlag, während die Anwälte von H. einen Freispruch für ihren Mandanten erreichen wollen.

Der Nebenklagevertreter, der die Witwe und die beiden Söhne Lübckes in dem Prozess vertritt, forderte hingegen, auch H. solle als Mittäter wegen Mordes verurteilt werden. Die Hinterbliebenen Lübckes glauben der Aussage Ernsts vor Gericht, auch H. sei mit am Tatort gewesen. Ernst hatte mehrere unterschiedliche Versionen der Tat gestanden.

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