(AFP) – Der Bundestag berät abschließend über den Haushalt für 2024. Seit 2011 steht die Schuldenbremse im Grundgesetz; sie verpflichtet Bund und Länder zum sparsamen Haushalten. Nur in außergewöhnlichen Notlagen darf der Staat mehr neue Schulden aufnehmen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.