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Kurz erklärt: Die Schuldenbremse


(AFP) – Der Bundestag berät abschließend über den Haushalt für 2024. Seit 2011 steht die Schuldenbremse im Grundgesetz; sie verpflichtet Bund und Länder zum sparsamen Haushalten. Nur in außergewöhnlichen Notlagen darf der Staat mehr neue Schulden aufnehmen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

©AFP

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