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Kurz erklärt: Das neue Wahlrecht


(AFP) – Bei der Bundestagswahl am 23. Febuar gilt erstmals das neue Wahlrecht, das 2023 von der Ampel-Koalition beschlossen wurde. Veränderungen gibt es vor allem für die Direktmandate in den Wahlkreisen. Insgesamt verliert die Erststimme zugunsten der Zweitstimme an Bedeutung.

©AFP

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