Der Europäische Gerichtshof hat die Entscheidung der Europäischen Kommission, aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie staatliche Hilfsgelder für Fluggesellschaften zu genehmigen, erstinstanzlich für nichtig erklärt. Es ging in zwei konkreten Fällen um die niederländische KLM und die portugiesische TAP.